Claimus – Bedingungen für die Vermittlung von Kundenanfragen
Stand: 13.10.2026
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Diese Partnerbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen
Kaan Mustafa Cohan – Mobilitätsservice, handelnd unter der Marke Claimus, Hans-Salb-Straße 8, 22851 Norderstedt, E-Mail: info@claimus.de
– nachfolgend „Claimus“ –
und selbstständigen Kfz-Gutachtern, Sachverständigen sowie entsprechenden Unternehmen
– nachfolgend „Partner“.
(2) Die Partnerbedingungen gelten für die Bereitstellung und Vermittlung von Kundenanfragen durch Claimus an den Partner.
(3) Der Partner handelt bei Abschluss und Durchführung der Partnervereinbarung als Unternehmer. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür müssen tatsächlich erfüllt sein.
(4) Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur, wenn Claimus ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Claimus betreibt eine Website und kann darüber Anfragen von Personen entgegennehmen, die nach einem Unfall oder aus anderen Gründen einen Kfz-Gutachter suchen.
(2) Claimus kann solche Anfragen an den Partner weiterleiten, wenn sie zu dessen Tätigkeitsbereich und Einsatzgebiet passen und eine entsprechende Weitergabe zulässig ist.
(3) Claimus schuldet grundsätzlich die vereinbarte Bereitstellung beziehungsweise Übermittlung von Anfragen, nicht jedoch eine bestimmte Anzahl von Anfragen, eine Mindestanzahl an Aufträgen, einen bestimmten Umsatz oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Ein exklusives Vermittlungsgebiet oder eine ausschließliche Zuweisung von Anfragen besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(5) Claimus darf Anfragen nach sachlichen Kriterien verteilen, insbesondere nach Einsatzgebiet, Verfügbarkeit und fachlicher Ausrichtung des Partners.
§ 3 Registrierung und Angaben des Partners
(1) Der Partner stellt bei der Registrierung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu seiner Person beziehungsweise seinem Unternehmen, seinen Kontaktdaten, seinem Tätigkeitsgebiet und seinen angebotenen Leistungen bereit.
(2) Der Partner informiert Claimus unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner Angaben, seiner Erreichbarkeit oder seiner beruflichen Tätigkeit.
(3) Der Partner versichert, dass er die für seine angebotenen Leistungen erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Berechtigungen und Versicherungen besitzt, soweit solche im konkreten Fall gesetzlich oder vertraglich erforderlich sind.
(4) Claimus kann geeignete Nachweise anfordern, soweit dies zur Prüfung der Partnerangaben und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Zusammenarbeit erforderlich ist.
(5) Claimus kann die Aufnahme eines Partners ablehnen oder eine bestehende Zusammenarbeit aus wichtigem Grund beenden, insbesondere bei erheblich unrichtigen Angaben, fehlender Erreichbarkeit, begründeten Hinweisen auf Rechtsverstöße oder wiederholten erheblichen Vertragsverletzungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 4 Kundenanfragen und Weiterleitung
(1) Eine Kundenanfrage ist ein über Claimus eingegangener und an den Partner übermittelter Kontaktwunsch einer potenziellen Kundin oder eines potenziellen Kunden bezüglich einer Kfz-Gutachterleistung.
(2) Eine Anfrage kann – je nach Verfügbarkeit und Einwilligungs- beziehungsweise sonstiger Rechtsgrundlage – beispielsweise Kontaktdaten, Angaben zum Unfall, zum Fahrzeug, zum Standort und zum gewünschten Leistungsumfang enthalten.
(3) Claimus übermittelt nur die Daten, deren Weitergabe für die angefragte Vermittlung vorgesehen und rechtlich zulässig ist. Der Partner darf die erhaltenen Daten ausschließlich für die Bearbeitung der Anfrage und damit unmittelbar verbundene rechtmäßige Zwecke verwenden.
(4) Der Partner entscheidet eigenverantwortlich, ob er die Anfrage annimmt, Kontakt aufnimmt und einen Vertrag mit dem Kunden anbietet.
(5) Claimus garantiert weder die Richtigkeit sämtlicher Angaben eines Interessenten noch, dass aus einer Anfrage ein Auftrag entsteht. Claimus darf Anfragen nach den vereinbarten Kriterien prüfen und offensichtlich unvollständige oder unzulässige Anfragen zurückhalten.
§ 5 Gebührenmodell und Abrechnung
(1) Für die Bereitstellung von Kundenanfragen schuldet der Partner die vorab vereinbarte Gebühr je abrechnungsfähiger Anfrage.
(2) Modell:
- Gebühr je Anfrage: [Betrag in Euro]
- Umsatzsteuer: [Angabe zur steuerlichen Behandlung der Leistung]
- Abrechnungszeitraum: [z. B. wöchentlich oder monatlich]
- Fälligkeit und Zahlungsfrist: 14 Tage nach Rechnungseingang
- Geltungsbereich und gegebenenfalls Einsatzgebiet: [Festlegung]
(3) Eine Anfrage gilt als abrechnungsfähig, wenn sie dem Partner tatsächlich über den vereinbarten Übermittlungsweg bereitgestellt wurde und die vorab vereinbarten Mindestkriterien erfüllt. Diese Kriterien sind vor Vertragsbeginn konkret festzulegen, etwa hinsichtlich Kontaktmöglichkeit, geografischem Gebiet, fachlichem Bezug und offensichtlicher Dubletten.
(4) Es ist ausdrücklich zu vereinbaren, ob eine Gebühr bereits für die Übermittlung der Anfrage anfällt oder erst nach einem anderen Ereignis. Eine Gebühr nur bei erfolgreicher Kontaktaufnahme oder Auftragserteilung darf nicht stillschweigend vorausgesetzt werden.
(5) Der Partner prüft die Abrechnung innerhalb von [z. B. 14 Kalendertagen] nach Zugang und teilt konkrete Einwendungen unter Angabe der betroffenen Anfrage mit. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Für nachweislich doppelte, technisch nicht zugestellte oder entgegen den vereinbarten Mindestkriterien übermittelte Anfragen wird die Gebühr korrigiert oder gutgeschrieben, sofern dies nach den vereinbarten Abrechnungskriterien vorgesehen ist.
(7) Claimus stellt eine ordnungsgemäße Rechnung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen aus. Zahlungsansprüche und Fälligkeit richten sich nach der vereinbarten Zahlungsregelung und den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Pflichten des Partners bei der Bearbeitung
(1) Der Partner bearbeitet die ihm übermittelten Anfragen eigenständig, professionell und unter Beachtung der geltenden Gesetze.
(2) Er kommuniziert gegenüber Interessenten transparent über seine Identität, seine Leistungen, seine Preise und die Bedingungen eines möglichen Gutachtenauftrags.
(3) Der Partner entscheidet eigenverantwortlich über Annahme, Durchführung und Abrechnung eines Gutachtenauftrags.
(4) Der Partner darf keine irreführenden Angaben über Claimus, die Herkunft der Anfrage, angebliche Garantien oder eine nicht bestehende Zusammenarbeit mit Versicherungen machen.
(5) Der Partner behandelt die Daten der Interessenten vertraulich, schützt sie vor unbefugtem Zugriff und löscht sie, sobald keine Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht.
§ 7 Verhältnis zum Endkunden und Eigenständigkeit
(1) Der Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Partner und dem Kunden zustande, sofern Claimus nicht ausdrücklich selbst Vertragspartner wird.
(2) Der Partner erbringt seine fachlichen Leistungen eigenständig und trägt die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Durchführung.
(3) Durch die Partnervereinbarung entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Gesellschaft, Vertretungsmacht oder ein allgemeines Auftragsverhältnis zwischen den Parteien.
(4) Der Partner ist nicht berechtigt, Claimus rechtsgeschäftlich zu vertreten oder im Namen von Claimus Verpflichtungen einzugehen, sofern ihm hierzu keine ausdrückliche Vollmacht erteilt wurde.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften und verarbeiten personenbezogene Daten nur auf einer zulässigen Rechtsgrundlage.
(2) Jede Partei legt für ihre Verarbeitungsvorgänge die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten fest. Soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit oder eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien die gesetzlich erforderliche Vereinbarung.
(3) Der Partner darf Daten aus einer Anfrage nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage für andere Zwecke verwenden, insbesondere nicht für sachfremde Werbung oder die Weitergabe an Dritte.
(4) Die Parteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und informieren einander im gesetzlich erforderlichen Umfang über relevante Datenschutzvorfälle.
§ 9 Haftung
(1) Jede Partei haftet für eigene Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Claimus haftet nicht dafür, dass eine übermittelte Anfrage zu einem Auftrag führt oder dass der Partner einen bestimmten Umsatz erzielt. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Anfragen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Claimus haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Partnervereinbarung beginnt mit der Annahme der Registrierung beziehungsweise mit dem ausdrücklich vereinbarten Vertragsbeginn.
(1) Die Partnervereinbarung beginnt mit der Annahme der Registrierung beziehungsweise mit dem ausdrücklich vereinbarten Vertragsbeginn.
(2) Die Vereinbarung wird [auf unbestimmte Zeit / für eine feste Laufzeit] geschlossen. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt [Frist] zum [Zeitpunkt].
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden noch offene Gebühren abgerechnet. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Datenschutzvorschriften gelöscht oder gesperrt.
§ 11 Änderungen der Partnerbedingungen
Änderungen dieser Partnerbedingungen werden dem Partner in Textform mitgeteilt. Änderungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses werden nur wirksam, wenn die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Partner gegebenenfalls wirksam zustimmt. Ein bloßes Schweigen gilt nicht ohne Weiteres als Zustimmung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
(2) Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Claimus als Gerichtsstand vereinbart werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
Anbieter:
Kaan Mustafa Cohan – Mobilitätsservice
Marke: Claimus
Hans-Salb-Straße 8, 22851 Norderstedt
E-Mail: info@claimus.de
