Claimus – Ihr Anspruch. Unser Service.
Stand: 20.10.2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website Claimus sowie für die darüber angebotenen Vermittlungsleistungen und die von Claimus selbst angebotenen Kfz-Gutachterleistungen. § 1 Anbieter und Geltungsbereich.
(2) Anbieter ist: Kaan Mustafa Cohan – Mobilitätsservice
handelnd unter der Marke Claimus
Hans-Salb-Straße 8
22851 Norderstedt
Deutschland
E-Mail: info@claimus.de
(3) Claimus richtet sich an Verbraucher und Unternehmer, soweit die jeweilige Leistung für diese angeboten wird. Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Claimus ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungen von Claimus
(1) Claimus bietet zwei unterschiedliche Leistungsarten an:
a) Vermittlung von Kfz-Gutachtern: Claimus unterstützt Kunden dabei, Kontakt zu einem geeigneten selbstständigen Kfz-Gutachter oder Sachverständigen herzustellen.
b) Eigene Gutachterleistungen: Claimus kann Kfz-Gutachten selbst anbieten und erbringen, sofern die konkrete Leistung ausdrücklich durch Claimus übernommen und mit dem Kunden vereinbart wird.
(2) Welche Leistung im konkreten Fall angeboten wird, wird dem Kunden vor der verbindlichen Beauftragung mitgeteilt. Der Kunde soll erkennen können, wer sein Vertragspartner für die Erstellung des Gutachtens wird.
(3) Die bloße Nutzung der Website, das Absenden einer unverbindlichen Anfrage oder die Kontaktaufnahme begründet noch keinen Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Ein Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Gutachters, auf eine bestimmte Reaktionszeit oder auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Vermittlung an Partner-Gutachten
(1) Bei einer Vermittlungsleistung unterstützt Claimus die Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und einem unabhängigen Partner-Gutachter.
(2) Der Vertrag über die Erstellung des Gutachtens kommt grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner-Gutachter zustande. Claimus wird nicht allein durch die Vermittlung Vertragspartner dieses Gutachtenauftrags.
(3) Der Partner-Gutachter erbringt seine fachliche Leistung eigenverantwortlich. Er ist insbesondere für die Durchführung der Begutachtung, die fachlichen Feststellungen, den Inhalt des Gutachtens, die vereinbarte Vergütung und die Kommunikation im Rahmen seines Vertrags verantwortlich.
(4) Claimus darf Kontaktdaten und die vom Kunden bereitgestellten Angaben an einen Partner-Gutachter übermitteln, soweit dies zur gewünschten Vermittlung erforderlich ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
(5) Claimus verspricht weder die Anerkennung eines Gutachtens durch eine Versicherung noch eine bestimmte Schadensregulierung, Entschädigungshöhe oder Bearbeitungsdauer.
§ 4 Eigene Gutachterleistungen von Claimus
(1) Übernimmt Claimus selbst die Erstellung eines Gutachtens, kommt ein gesonderter Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter gemäß § 1 zustande.
(2) Art und Umfang der Leistung, der Preis beziehungsweise die Berechnungsgrundlage, der voraussichtliche Ablauf und gegebenenfalls besondere Voraussetzungen werden dem Kunden vor der verbindlichen Beauftragung mitgeteilt.
(3) Der Kunde hat die für die vereinbarte Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen nach bestem Wissen bereitzustellen und vereinbarte Termine zu ermöglichen.
(4) Das Gutachten beruht auf den im Rahmen des Auftrags festgestellten Tatsachen, den verfügbaren Unterlagen und dem vereinbarten Untersuchungsumfang. Nicht zugängliche, verdeckte oder erst später erkennbare Schäden können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
(5) Ein Gutachten stellt keine Garantie für eine bestimmte Entscheidung einer Versicherung, eines Gerichts oder eines sonstigen Dritten dar. Claimus schuldet nur die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten Ausgang einer Schadensregulierung.
§ 5 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Kunde kann eine Anfrage über die Website, per E-Mail oder über andere von Claimus angebotene Kontaktwege stellen.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn Claimus oder der jeweilige Partner-Gutachter den Auftrag ausdrücklich annimmt oder die Parteien auf andere rechtlich wirksame Weise einen Vertrag schließen.
(4) Vor einer kostenpflichtigen Beauftragung werden dem Kunden die wesentlichen Leistungen und die zu zahlende Vergütung mitgeteilt. Bei elektronischen Bestellungen werden die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an Bestellablauf und Bestätigung beachtet.
(5) Soweit ein Vertrag mit einem Partner-Gutachter geschlossen wird, richten sich Vertragsschluss und Vertragsbedingungen nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und diesem Gutachter.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Eine Vermittlungsanfrage über Claimus ist für den Kunden kostenlos, sofern vor dem Absenden der Anfrage nicht ausdrücklich auf eine kostenpflichtige Leistung hingewiesen wurde.
(2) Bei einem direkt mit Claimus geschlossenen Gutachtenauftrag gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten Preise oder Berechnungsgrundlagen. Die Zahlung erfolgt nach den im Angebot oder Auftrag vereinbarten Bedingungen.
(3) Bei einem Vertrag mit einem Partner-Gutachter vereinbart der Kunde die Vergütung unmittelbar mit diesem. Claimus schuldet dem Kunden keine Abrechnung der Partnerleistung, sofern Claimus nicht ausdrücklich als Zahlungsempfänger oder Vertragspartner auftritt.
(4) Zusätzliche Leistungen, Auslagen oder Änderungen des Auftrags dürfen nur nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Vermittlung oder Begutachtung erforderlichen Angaben vollständig und nach bestem Wissen richtig bereit.
(2) Der Kunde informiert Claimus beziehungsweise den beauftragten Gutachter über ihm bekannte Umstände, die für den Auftrag wesentlich sein können, insbesondere über den Unfallhergang und vorhandene Unterlagen.
(3) Der Kunde darf keine fremden personenbezogenen Daten oder Dokumente übermitteln, wenn hierfür keine rechtmäßige Grundlage besteht.
(4) Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben oder durch die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entstehen, können den vereinbarten Ablauf beeinflussen.
§ 8 Termine, Änderungen und Stornierung
(1) Vereinbarte Termine sind von beiden Seiten einzuhalten. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll die andere Seite so früh wie möglich informiert werden.
(2) Für Terminabsagen, Verschiebungen und bereits begonnene Leistungen gelten die individuellen Vereinbarungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Etwaige Stornierungsentgelte werden nur verlangt, soweit hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Die Höhe und Voraussetzungen etwaiger Kosten müssen dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt werden.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, welche Frist gilt und ob es unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlischt, hängt von der konkreten Vertragsart und dem Ablauf des Vertragsschlusses ab.
(3) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular vor oder bei Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger.
(4) Ein möglicher Wunsch, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, wird gesondert und in der gesetzlich erforderlichen Form eingeholt. Diese AGB ersetzen keine erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers.
§ 10 Haftung
(1) Claimus haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Claimus nach den gesetzlichen Vorschriften begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Bei einer reinen Vermittlungsleistung haftet Claimus nicht allein deshalb für die fachliche Leistung eines Partner-Gutachters, weil Claimus den Kontakt hergestellt hat. Eine eigene Haftung von Claimus, insbesondere wegen eigener Pflichtverletzungen, bleibt unberührt.
(5) Für selbst übernommene Gutachterleistungen haftet Claimus nach den gesetzlichen und den wirksam vereinbarten vertraglichen Bestimmungen. Die vorstehenden Regelungen schränken zwingende gesetzliche Ansprüche nicht ein.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten zu den verarbeiteten Daten, den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Claimus ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine gesonderte Erklärung abgegeben wird.
Hinweis: Diese Klausel ist vor Veröffentlichung anhand der tatsächlichen gesetzlichen Verpflichtungen und des konkreten Unternehmensstatus zu überprüfen.
§ 13 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
